Aufgrund der vermehrten Corona Infektion im MKK, gilt weiterhin eine maximale Personenzahl von 10 anwesenden Personen, desweiteren gilt eine sofortige Maskenpflicht (MNS) auf dem gesamten Gelände. Das tragen des Nasen-Mund-Schutzes ist pflicht und gilt bis auf weiteres. Alle bisherigen Auflagen bleiben bestehen.
https://www.mkk.de/aktuelles/pressemitteilungen_1/pressemitteilung_1445248.html
Weiterhin ist es nur möglich, nach vorheriger Anmeldung das Gelände zu betreten und jeder muss sich in die Anwesenheitsliste eintragen.
Wer den Anweisungen nicht nachkommt wird des Geländes verwiesen.
Wir hoffen euer Verständnis für die Maßnahmen, bleibt gesund.
Euer MBSC